Neues Fortpflanzungsmedizingesetz

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Am 13. November ging ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz in Österreich in Begutachtung - erstellt wurde der Entwurf gemeinsam von der ÖVP und der SPÖ.

Grund für die Gesetzesnovelle war das Verfahren eines lesbischen Paares, das die Erlaubnis für eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung 2012 in Österreich gerichtlich erwirken wollte. Das Fortpflanzungsmedizingesetz aus 1992 wurde nach der erfolgreichen Klage der beiden Frauen mit Wirkung Ende 2013 als verfassungswidrig aufgehoben, die Wirkung tritt mit 31.12.2014 ein. Begründet wurde dieser Bescheid damit, dass die Beschränkung medizinisch unterstützter Fortpflanzung auf heterosexuelle Paare nicht verfassungskonform sei.

Der neue Gesetzesentwurf wird seitens der katholischen Kirche und Plattformen wie Aktion Leben massiv kritisiert. Justizminister Brandstetter stellte klar, dass er und der Koalitionspartner sich um einen Entwurf bemüht haben, der konsensfähig und gesellschaftlich akzeptiert sei, aber auch den Anforderungen der Höchstgerichte entspreche.

Samenspenden von Dritten und Eizellenspenden erlaubt

Folgende Neuerungen sind im Gesetzesentwurf vorgesehen:

Samenspenden von Dritten und Eizellspenden sollen (mit Alterslimit) erlaubt und auch lesbischen Paaren zugänglich sein, die Vermittlung und Kommerzialisierung von Eizellspenden verboten sein. Letzteres macht den Zugang zu Eizellspenden schwierig.

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) soll verboten bleiben, allerdings soll es Ausnahmen geben. So beispielsweise nach drei Fehlgeburten oder drei erfolglosen IVF-Versuchen, oder zur Verhinderung schwerer, nicht behandelbarer Krankheiten

Alleinstehende Frauen sollen von einer Samenspende ausgeschlossen bleiben, auch Leihmutterschaft und Embryonenspende sollen weiterhin verboten bleiben. Das sogenannte „social freezing“, das Einfrieren von Eizellen, soll nur auf wenige medizinische Fälle - z.B. Krebsbehandlungen - beschränkt werden.

Der neue Gesetzesentwurf enthält somit über die Gleichstellung lesbischer Paare hinaus Anpassungen an den medizinischen Fortschritt und gesellschaftliche Entwicklungen. Österreich reiht sich damit in die Liste jener vielen europäischen Länder, die Eizellenspenden schon länger erlauben.

Kurze Begutachtungsfrist kritisiert

Kritisiert wird von NGOs die kurze Begutachtungsfrist von nur zwei Wochen, damit etwaige Änderungen noch vor Ende des Jahres beschlossen werden können. Auch die Tatsache, dass von Regierungsseite hinter verschlossenen Türen verhandelt wurde, ohne die Zivilgesellschaft einzubeziehen, sorgt für Unmut. Besonders Eizellspenden sind umstritten, da sie die Spenderinnen erheblichen gesundheitlichen Gefahren aussetzen.

Fortpflanzung ist ein ethisch und gesellschaftspolitisch heikles Thema, das sicher noch zu vielen Diskussionen führen wird.

Erstellt am 20.November 2014